| Firma | Muster GmbH |
|---|---|
| Website | muster-beispiel.de |
| Region | Deutschland |
| Branche | Online-Handel |
Sektion A · Auslieferung per E-Mail
Themen, die wir aus 9+ offiziellen Rechtsquellen für Ihren Bereich konsolidieren. Im laufenden Abo erhalten Sie diese Auswahl als Mail in Ihr Postfach (alle 14 Tage).
Ab dem 2. August 2026 sieht Art. 50 AI Act Kennzeichnungsanforderungen für KI-generierte Inhalte vor — betroffen sein können typischerweise Chatbots, automatische Antwortsysteme und KI-generierte Bilder/Texte auf Websites. Ob und wie sich das auf den konkreten Anbieter auswirkt, wird üblicherweise im Einzelfall mit dem Anwalt geklärt.
Der Bußgeldrahmen liegt nach Art. 99 AI Act bei bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Anbieter dieser Art sollten typischerweise prüfen, ob ihre KI-Kennzeichnung den Anforderungen genügt — die Beurteilung im konkreten Fall gehört zwischen Unternehmen und Anwalt.
Zeitrahmen: Stichtag 02.08.2026 · Relevanz: Hohe Themen-Relevanz für Anbieter mit Chatbot-Einsatz
Der BFH hat in einem aktuellen Urteil die Voraussetzungen für rückwirkende Rechnungskorrekturen präzisiert. Online-Händler mit B2B-Anteil sehen sich typischerweise einer Prüfung ihrer Rechnungsvorlagen gegenüber.
In der Folge können Vorsteuerabzüge beim Empfänger riskiert werden. Betroffene Händler lassen die konkreten Auswirkungen üblicherweise mit ihrem Steuerberater oder Anwalt klären.
Zeitrahmen: Inkrafttreten bereits erfolgt — Umsetzungsfrist offen · Relevanz: Mittlere Themen-Relevanz bei B2B-Rechnungen über 250 €
Der Europäische Datenschutzausschuss hat die Methodik zur Bußgeldberechnung präzisiert. Aufsichtsbehörden orientieren sich künftig stärker am Konzernumsatz statt am Einzelunternehmen.
Die neue Berechnungsbasis kann höhere Bußgeldrahmen bei wiederholten Verstößen bewirken, insbesondere im Marketing/Tracking-Bereich. Konzerne lassen die Auswirkungen auf ihr internes Compliance-Setup typischerweise rechtlich begleiten.
Zeitrahmen: Anwendung ab 2026 in DE/AT/CH erwartet · Relevanz: Mittlere Themen-Relevanz ab Konzernzugehörigkeit
Sektion B · Auslieferung im Dashboard
Site-spezifische Befunde aus dem Scanner — sichtbar im Dashboard nach jedem Scan (bis zu 3 Scans/Monat im Solo-Tarif).
| URL | https://muster-beispiel.de |
|---|---|
| Gescannt am | 26.5.2026 |
| Impressum | Gefunden |
| Datenschutzerklärung | Gefunden |
| Cookie-Banner | Gefunden |
Impressum-Probleme:
Im aktuellen Banner ist 'Alle akzeptieren' deutlich hervorgehoben, während 'Ablehnen' nur über einen zweiten Klick (Einstellungen → Speichern) erreichbar ist. EuGH und EDPB haben sich mehrfach zur Gleichwertigkeit der Wahl geäußert.
Hinweis: In ähnlichen Konstellationen wird üblicherweise empfohlen, eine gleichwertige Darstellung von 'Akzeptieren' und 'Ablehnen' zu prüfen — die konkrete Umsetzung gehört zwischen das Unternehmen und seinen Anwalt.
Bezug: DSGVO Art. 6 + ePrivacy
Die Datenschutzerklärung erwähnt das Newsletter-System, einen expliziten Hinweis auf das Double-Opt-In-Verfahren und die Speicherung der Bestätigungs-IP konnten wir nicht finden.
Hinweis: Anbieter mit Newsletter-System lassen typischerweise prüfen, ob die DSE die Verfahrensdetails (Double-Opt-In, Bestätigungs-IP, Aufbewahrung) transparent macht — Wording und Detailtiefe gehören in die anwaltliche Klärung.
Bezug: DSGVO Art. 13 Informationspflichten
Beim ersten Aufruf der Seite werden Skripte von facebook.net und googletagmanager.com geladen, bevor der Cookie-Banner angeklickt wurde.
Hinweis: Solche Konstellationen werden in der Regel als einwilligungsbedürftig betrachtet (§ 25 TTDSG). Anbieter prüfen typischerweise Consent-Mode v2, serverseitiges Tracking oder Lade-Reihenfolge — die rechtssichere Lösung wird im Einzelfall mit dem Anwalt geklärt.
Bezug: ePrivacy + DSGVO
Das Kontaktformular sammelt Name + E-Mail + Telefon. Ein expliziter Hinweis auf die TLS-Verschlüsselung der Übertragung wurde nicht erkannt.
Hinweis: Bei Formular-Erfassung personenbezogener Daten wird üblicherweise auf die Übertragungsart hingewiesen — die genaue Formulierung ergibt sich aus der DSE-Struktur und wird im Einzelfall anwaltlich abgestimmt.
Bezug: DSGVO Art. 32 Sicherheit